AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.

3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Depot in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.

4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Eratz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners.
4.4. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus. Die Verpackung wird nicht gesondert berechnet.

5. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
5.1. Unsere Rechnungen sind 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
5.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können.
5.4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechnung angewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
5.5. Bei Verzug sind alle offen stehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
5.6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8 % über dem sogenannten Basiszinssatz zu berechnen.
5.7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
- mit der Annahme der Ware in Verzug gerrät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
- nach Angebotsabgabe oder Vertragabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen
sind wir nach Setzung einer angemessen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung
- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
- sofortige Zahlung alller offenen Rechunungen
zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig  aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
6.2. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten.
6.3. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.4. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

7. Gewährleistung
7.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben.
Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
7.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
7.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
7.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Farbe oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
7.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese Ware innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB nachgekommen ist.
Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
7.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber 25,00 Euro, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

8. Verjährung
8.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
8.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
10.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Augsburg, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

11. Anzuwendendes Recht
11.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.

12. Inkrafttreten
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.


Augsburg, 14.12.2005


Rücksendung von Warengütern:
Berechtigte Reklamationen werden von uns abgeholt, das ist für Sie und uns der angenehmsteWeg: Rufen Sie uns an! Unfreie Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache müssen wir leider ablehnen. Rücksendungen von Umtauschware erbitten wir frei Haus – diese können nur in der Originalverpackung zurückgenommen werden.

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